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IWB 2/2008 S. 1250

China | geänderte Regeln für Auslandsinvestitionen seit dem 1.1.2008

Die Möglichkeiten für den Erwerb von Wertpapieren wurden für Ausländer weiter verbessert. Es bleiben jedoch weiter erhebliche Beschränkungen bestehen. Jede chinesische Gesellschaft, die mit Wertpapieren handelt, muss einen chinesischen Eigentümer haben, der in der Firma mindestens einen 33 %-Anteil hält. Ausländische Investoren können in chinesischen Firmen nicht mehr als 20 % an Anteilen erwerben, wobei der Gesamtanteil von Auslandsinvestitionen im Betrieb 25 % nicht überschreiten darf.

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