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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 155/07

Gesetze: BranntwMonG § 143

Dürfen Erzeugnisse aus Steuerlagern unter Steueraussetzung aus dem Verbrauchsteuergebiet der Europäischen Gemeinschaft ausgeführt werden?

Leitsatz

Zu der Frage, durch welche Unregelmäßigkeit und in welchem Mitgliedstaat eine Branntweinsteuerschuld entsteht, wenn Branntwein im Steueraussetzungsverfahren von Portugal im Gemeinschaftsgebiet transportiert, dann aber nicht bei der Ausgangszollstelle gestellt wird.

Grundsätzlich ist auf die zeitlich erste Entziehungshandlung abzustellen (hier Vorlage gefälschter Papiere beim Zollamt M. (Portugal) zur Eröffnung des Steueraussetzungsverfahrens, dessen ordnungsgemäße Erledigung nie beabsichtigt war).

Zur Anwendung von § 143 BranntwMonG

Fundstelle(n):
OAAAC-67907

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 25.10.2007 - 4 K 155/07

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