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Finanzgericht Hamburg  v. - 4 K 108/06

Gesetze: VO (EG) Nr. 2658/2007, VO (EG) Nr. 1719/2005

Einreihung von Instantnudelsuppe

Leitsatz

Entsteht bei anweisungsgemäßer Zubereitung einer Ware eine Mahlzeit mit einem Gehalt von 40 % Nudeln und 60 % Brühe, so handelt es sich um eine "Zubereitung zum Herstellen von Suppe oder Brühe" gemäß 2104 1010 90 0 des elektronischen Zolltarifs.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
QAAAC-67902

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg v. 05.11.2007 - 4 K 108/06

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