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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 6 K 1332/03 B EFG 2008 S. 219 Nr. 3

Gesetze: EStG § 35 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 35 Abs. 2, EStG § 35 Abs. 3, EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags einer atypisch stillen Gesellschaft auf die Gesellschafter für Zwecke der Steuerermäßigung nach § 35 EStG

Leitsatz

Bei der Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags einer atypisch stillen Gesellschaft für Zwecke der Steuerermäßigung nach § 35 EStG sind Tätigkeitsvergütungen der Mitunternehmer nicht in die Anteilsermittlung nach § 35 Abs. 3 Satz 2 EStG einzubeziehen. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob es sich bei den Tätigkeitsvergütungen um Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG oder um einen Gewinnvorab handelt und ob die Vergütung gewinnabhängig oder fix ist (entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung in den IV A 5 – S 2296 a – 16/02, Tz. 22; vom , IV B 2 – S 2296a – 2/07, Tz. 22; vom , IV B 2 – S 2296-a/0, Tz. 21)

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 219 Nr. 3
TAAAC-67337

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.10.2007 - 6 K 1332/03 B

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