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StuB Nr. 1 vom Seite 25

Geringwertige Wirtschaftsgüter nach HGB und IFRS vor dem Hintergrund der Unternehmensteuerreform 2008 und des BilMoG-E

von WP Prof. Dr. habil. Robin Mujkanovic, Kriftel

Die Vereinfachungsregel des § 6 Abs. 2 EStG für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 geändert. Die Neuregelung sieht u. a. eine sog. Poolabschreibung für bestimmte Wirtschaftsgüter vor. Nachfolgend wird der Frage nachgegangen, inwieweit die steuerlichen Regelungen bei der Bilanzierung nach HGB und IFRS Berücksichtigung finden können.

Kernfragen
  • Wie werden geringstwertige Wirtschaftsgüter in der Handelsbilanz erfasst?

  • Wie sieht dagegen die Behandlung beim Sammelposten für Wirtschaftsgüter aus?

  • Sind ggf. aktive latente Steuern anzusetzen?

I. GWG im Steuer- und Handelsbilanzrecht heute und zukünftig

Bisher konnten gem. § 6 Abs. 2 EStG a. F. die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Zugangswert) beweglicher abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbständig nutzbar sind ( geringwertige Wirtschaftsgüter, GWG), im Jahr des Zugangs als Betriebsausgabe behandelt werden, sofern diese den Zugangswert von 410 € (netto) nicht überschritten hatten. Darüber hinaus konnten nach R 6.13 Abs. 2 EStR sog. geringstwertige Wirtschaftsgüter mit einem Zugangswert von nicht mehr als 60 € (netto) ohne jede Aktivierung sofort als Betriebsausgabe gebucht werden, was a...

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