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StuB Nr. 1 vom Seite 12

Bundeskabinett verabschiedet Entwurf eines Erbschaftsteuerreformgesetzes

von Dipl.-Finw. (FH) Christian Merker, Berlin

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts verabschiedet , mit dem auf den reagiert wird. Nach diesem Beschluss des BVerfG ist die bisherige Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs mit dem Grundgesetz deshalb unvereinbar, weil sie an Steuerwerte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen, nämlich Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG nicht genügte. Das BVerfG hatte den Gesetzgeber zur Schaffung einer Neuregelung bis zum verpflichtet. Der folgende Beitrag stellt die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs vor.

Kernfragen
  • Welche Änderungen sind bei der Bewertung von Vermögen geplant?

  • Welche Verschonungsregelungen sind für das Betriebsvermögen und beim Grundvermögen vorgesehen?

  • Wann sollen die Neuregelungen in Kraft treten?

I. Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Änderungen bei der Bewertung von Vermögen

Die Bewertung von Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalge...

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30 Tage

Seiten: 6
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