BFH - II R 45/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: BewG § 37 Abs 1, BewG § 37 Abs 2, BewG § 51a, BewG § 41 Abs 2a, BewG § 19, BewG § 97 Abs 1 S 2
Rechtsfrage
Ist bei einem Tiermastbetrieb, welcher von mehreren Landwirten als Mitunternehmer geführt wird (gemeinschaftliche Tierhaltung gemäß § 51a BewG) und bei welchem außer den zum Maststallgebäude gehörigen Grundstückflächen keine weiteren landwirtschaftlichen Nutzflächen vorhanden sind, der Einheitswert im normierten Vergleichswertverfahren gemäß § 37 Abs. 1 BewG oder im Einzelertragswertverfahren gemäß § 37 Abs. 2 BewG festzustellen?
Kann ein auf Tierbeständen beruhender Wertansatz analog § 41 Abs. 2a BewG um 50% gemindert werden?
Bewertung; Einheitswert; Gesellschaft; Landwirtschaft; Mitunternehmer; Tierhaltung
Fundstelle(n):
VAAAC-66629