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KSR Nr. 1 vom Seite -1

Umbaukosten als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand?

Aufwendungen für den Umbau eines Großraumbüros können sofort abziehbare Werbungskosten sein

Stephan Hettler

In einem erst nachträglich zur Veröffentlichung bestimmten Urteil befand der BFH gegen das beklagte Finanzamt und wies die Qualifikation des Aufwands für den Umbau eines Großraumbüros in vier Einzelbüros unter Verwendung von Rigips-Ständerwerk sowie durch die Anpassung der Elektroinstallation als Herstellungskosten zurück. Geradezu schulmäßig definiert der IX. Senat den auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung maßgeblichen Begriff der Herstellungskosten i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB, um dessen Vorliegen letztlich zu verneinen.

Herstellung eines (neuen) Wirtschaftsguts?

Die Herstellung eines (neuen) Wirtschaftsguts ist auch dann anzunehmen, wenn ein vorhandenes Wirtschaftsgut aufgrund von Baumaßnahmen in seiner Funktion bzw. seinem Wesen verändert wird (Funktions-/Wesensänderung). Dies hatte das Finanzamt vorgetragen, unter Berufung darauf, das Merkmal der Erweiterung in § 255 Abs. 2 HGB trete nicht hinter das Merkmal der Verbesserung zurück. Eine als Erweiterungsmaßnahme anzusehende Funktionsänderung liege auch dann vor, wenn im Zusammenhang mit einer angestrebten Nutzungsänderung aneinandergrenzender Räume Abgrenzungsmauern teilweise neu hergestellt oder durchbrochen würden, selbst wenn die Erweiterung nur ...

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