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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 152/06 EFG 2008 S. 230 Nr. 3

Gesetze: KStG 2002 § 37

Körperschaftsteuerguthaben bereits im Jahr der Ausschüttung nutzbar

Leitsatz

  1. Eine Muttergesellschaft kann das Körperschaftsteuerguthaben, das durch die Ausschüttung einer Tochtergesellschaft entstanden ist, bereits im Jahr der Ausschüttung nutzen.

  2. Es ist mit dem Wortlaut des § 32 Abs. 2 KStG nicht vereinbar, dass nur dasjenige Körperschaftsteuerguthaben genutzt werden kann, welches zuvor gesondert festgestellt worden ist.

  3. § 37 Abs. 2 Satz 3 KStG 2002 zielt lediglich darauf, dass alle Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit des festgestellten Körperschaftsteuerguthaben abgeschnitten werden.

  4. Vom Zweck des Feststellungsverfahrens werden solche Vorgänge nicht erfasst, die das laufende Wj betreffen.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 624 Nr. 10
EFG 2008 S. 230 Nr. 3
AAAAC-65907

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 12.07.2007 - 6 K 152/06

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