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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 K 17/07 EFG 2008 S. 398 Nr. 5

Gesetze: AO § 5, AO § 163, AO § 227, ErbStG § 14, ErbStG § 15, FGO § 51, FGO § 79, FGO § 101, FGO § 102, GG Art. 103 Abs. 1, ZPO § 42

Unparteilichkeit eines richterlichen Hinweises

Leitsatz

Eine Besorgnis der Befangenheit ergibt sich nicht schon aus einem richterlichen Hinweis zur bisherigen Rechtsprechung und zu den Fragen der Erfolgsaussicht der Verpflichtungsklage (auf Erbschaftsteuer-Billigkeitserlass nach Erblasser-Ermordung) oder der Revisionszulassung; naturgemäß sind derartige Hinweise vor Verfahrensabschluss nur vorläufig und vorbehaltlich besserer Argumente und Erkenntnisse zu verstehen.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 398 Nr. 5
NAAAC-65891

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 02.10.2007 - 3 K 17/07

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