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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 5 K 7371/05 B EFG 2008 S. 253 Nr. 3

Gesetze: UStG 2005 § 3 Abs. 1, UStG 2005 § 3 Abs. 9 S. 1, UStG 2005 § 3 Abs. 9 S. 4, UStG 2005 § 3 Abs. 9 S. 5, UStG 2005 § 12 Abs. 1, UStG 2005 § 12 Abs. 2 Nr. 1, EWGRL 388/77 Art. 5, EWGRL 388/77 Art. 6

Regelsteuersatz oder ermäßigter Steuersatz für den Verkauf von Fingerfood in einem Kino

Leitsatz

1. Beim Verkauf von teilweise selbst zubereitetem Fingerfood wie Popcorn, Nachos, Süßigkeiten, Hot Dogs und Eis an den Verkaufstresen im Foyer eines Kinokomplexes überwiegt nicht der Dienstleistungscharakter, so dass diese Verkäufe nach der ab 2005 anzuwendenden Gesetzesfassung nicht als dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen, sondern als nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegende „Lieferungen” zu behandeln sind (gegen ).

2. § 3 Abs. 9 Satz 4 UStG 2005 ist nicht in vollem Umfang konform mit der Richtlinie 77/388/EWG.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 253 Nr. 3
EAAAC-65881

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.11.2007 - 5 K 7371/05 B

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