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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 13 V 13146/07 EFG 2008 S. 367 Nr. 5

Gesetze: EStG 2007 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b, EStG 2007 § 9 Abs. 5, GG Art. 3 Abs. 1, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Verfassungsmäßigkeit von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG 2007

Eintragung eines Freibetrags für die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers auf der Lohnsteuerkarte 2007

Leitsatz

1. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG 2007.

2. Der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Forstbeamten liegt außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers. Der Umstand, dass für seine berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, reicht ab dem Veranlagungszeitraum 2007 nicht mehr zur Anerkennung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStZ 2008 S. 126 Nr. 5
EFG 2008 S. 367 Nr. 5
XAAAC-65879

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 06.11.2007 - 13 V 13146/07

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