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FG München Urteil v. - 1 K 2892/05 EFG 2008 S. 455 Nr. 6

Gesetze: EStG § 33 Abs. 2, EStG § 11 Abs. 2

Zeitliche Zuordnung der außergewöhnlichen Belastung im Jahr der Verausgabung, dies gilt auch bei Aufnahme eines Darlehens

Leitsatz

Außergewöhnliche Belastungen sind im Jahr der Verausgabung abzugsfähig und nicht erst – bei Aufnahme eines Darlehens – bei dessen Rückzahlung. Die Rückzahlung von Schulden nach Arbeitslosigkeit ist nicht nach § 33 EStG abziehbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 455 Nr. 6
PAAAC-65873

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FG München, Urteil v. 25.09.2007 - 1 K 2892/05

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