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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 359/06 EFG 2008 S. 225 Nr. 3

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Nr. 2

Kein Kindergeldanspruch bei Auslandsaufenthalt des Kindes

Leitsatz

  1. Für ein Kind, das nach dem Abitur als freiwilliger Helfer an einer Schule in Neuseeland tätig ist und dort Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld erhält, besteht kein Anspruch auf Kindergeld, sofern der Aufenthalt keine theoretisch-systematische Sprachausbildung beinhaltet.

  2. In einem derartigen Fall liegt kein Kindergeldtatbestand des § 32 Abs. 4 Nr. 2 EStG vor, weil sich das Kind weder in Berufsausbildung befindet noch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 225 Nr. 3
RAAAC-65693

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Online-Dokument

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 27.08.2007 - 16 K 359/06

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