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StuB 23/2007 S. 917

Beratungspflichten des Rechtsbeistands

Der Rechtsbeistand muss dem Mandanten im Rahmen der Beratung keine vollständige rechtliche Analyse vorlegen, sondern allein die Hinweise liefern, die ihm im Hinblick auf die aktuelle Situation und sein konkretes Anliegen die notwendige Entscheidungsgrundlage vermitteln. Erscheint unter mehreren rechtlich möglichen Alternativen die eine deutlich vorteilhafter als die andere, hat der Anwalt darauf hinzuweisen und eine entsprechende Empfehlung zu erteilen ( NWB NAAAC-47951).

Praxishinweise: (1) Die Klägerin hatte den beklagten Anwalt mit ihrer Vertretung in einem Zivilrechtsstreit beauftragt. Sie fühlte sich durch den früheren Rechtsbeistand falsch beraten und verlangte Schadenersatz. Das LG hatte die Klage abgewiesen, das OLG ihr weitgehend st...

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