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StuB Nr. 23 vom Seite 904

Inanspruchnahme eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach § 64 Abs. 2 GmbHG

Werbungskosten im Rahmen von § 19 EStG oder nachträgliche Anschaffungskosten bei § 17 EStG?

von Dr. Harald Schießl, Ulm
Kernfragen
  • Wann liegen bei der Haftungsinanspruchnahme Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor?

  • Wann greifen dagegen nach der Rechtsprechung private Gründe beispielsweise durch?

  • Unter welchen Voraussetzungen sind nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung gegeben?

Die Haftungsinanspruchnahme des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH durch den Insolvenzverwalter wegen Gläubigerbenachteiligung ist in der Praxis keine Seltenheit. Dann stellt sich die Frage, ob die Zahlungen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder als nachträgliche Anschaffungskosten des Gesellschafter-Geschäftsführers auf die GmbH-Beteiligung anzusehen sind.

I. Einleitung

Nach § 64 Abs. 2 GmbHG sind die Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. Dies gilt nicht für Zahlungen, die auch nach diesem Zeitpunkt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind. Die Geschäftsführer einer GmbH haben die Angelegenheiten der Gesellschaft mit de...

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Inanspruchnahme eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach § 64 Abs. 2 GmbHG

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