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IWB 23/2007 S. 1234

Schweiz | Kanton Schaffhausen; Steueränderungen 2008

Aufgrund des Urteils des Schweizer Bundesgerichts in 2007 zur Verfassungswidrigkeit degressiver Einkommensteuertarife für höhere Einkommen hat der Kanton Schaffhausen einen neuen Einkommensteuertarif veröffentlicht. Danach gilt der bisherige progressive Steuertarif bis zu einem steuerbaren Einkommen von 200.000 CHF. Für Einkommen über 200.000 CHF wird eine Flat Tax von 9,9 % eingeführt. Daneben sollen die vom Gewinn abhängigen Körperschaftsteuersätze von 6, 9 und 10 % auf einen einheitlichen Steuersatz von 5 % gesenkt werden. Auch der Kapitalsteuersatz soll von 1,5 ‰ auf 1 ‰ sinken. Sofern bis  kein Volksentscheid eingelegt wird, sollen die Änderungen zum in Kraft treten.

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