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NWB Nr. 50 vom Seite 4471

Bundesrat hat Jahressteuergesetz 2008 zugestimmt

Am hat der Bundesrat dem vom Deutschen Bundestag am verabschiedeten Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) zugestimmt. Mit dem Gesetz werden eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die verschiedene Bereiche des Steuerrechts betreffen, sowie ergänzende Klarstellungen zur Unternehmensteuerreform umgesetzt. Einen weiteren Schwerpunkt des Gesetzes bilden Bestrebungen zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens durch Automatisierung. Hierzu zählen

  • die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39e EStG),

  • Verfahrensvereinfachungen bei den Rentenbezugsmitteilungen (§ 22a und § 52 Abs. 38a EStG),

  • die elektronische Datenübermittlung durch die Träger von Sozialleistungen hinsichtlich Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (§ 32b EStG),

  • die Umstellung der Kapitalertragsteueranmeldung auf ein elektronisches Verfahren (§ 45a Abs. 1 EStG).

Die nun verabschiedete Fassung wurde gegenüber dem Regierungsentwurf (vgl. hierzu Brockmann/Hörster, NWB Beratung aktuell 34/2007) in einigen Punkten – zum Teil umfassend – geändert. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Verzicht auf die Regelungen zum lohnsteuerlichen Anteilsverfahren (Aufhebung des § 39e EStG-E),

  • B...

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