Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Thüringen 24.10.2007 S 7419 A - 04 - A 3.11, NWB 50/2007 S. 382

Umsatzsteuer | Behandlung von Stornoprovisionen bei Reiseleistungen

Wenn der Reisende von dem Reisevertrag zurücktritt und der Reiseveranstalter dem Reisebüro einen Teil der Stornogebühren gutschreibt, handelt es sich hierbei um das Entgelt für Leistungen des Reisebüros. Mit dem Reiserücktritt durch den Kunden werden die bisherigen (Vorbereitungs-)Handlungen, die bei Ausführung der Reiseleistung in deren Vermittlung aufgegangen wären, zu einer eigenständigen Hauptleistung, auf deren Vergütung das Reisebüro aufgrund des Agenturvertrags einen Rechtsanspruch hat (Ersatzprovision). Die Leistung ist als Vermittlungsleistung anzusehen. Die Ortsbestimmung richtet sich nach § 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG (LFD Thüringen, Verfügung v. - S 7419 A - 04 - A 3.11 NWB KAAAC-64359).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen