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FG München Urteil v. - 14 K 3791/04

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1a, UStG § 10 Abs. 1, UStG § 16 Abs. 1, UStG § 17

Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage bei uneinbringlicher Forderung

Leitsatz

„Uneinbringlich” ist eine Forderung nicht schon, wenn der Leistungsempfänger die Zahlung nach Fälligkeit verzögert, sondern erst, wenn der Anspruch auf Entrichtung des Entgelts nicht erfüllt wird und bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltsforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf unabsehbare Zeit nicht durchsetzen kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 3/2008 S. 119
RAAAC-64562

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 12.10.2006 - 14 K 3791/04

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