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KSR Nr. 12 vom Seite 3

Einkunftserzielungsabsicht aus Vermietung und Verpachtung

Notwendigkeit eines Finanzierungskonzepts

Dr. Alexander Kratzsch

Im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung ist die Einkünfteerzielungsabsicht bei einer langfristigen Vermietung ausnahmsweise zu prüfen, wenn der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Vermietungsobjekts sowie anfallende Schuldzinsen fremdfinanziert und somit Zinsen auflaufen lässt, ohne dass durch ein Finanzierungskonzept von vornherein deren Kompensation durch spätere positive Ergebnisse vorgesehen ist.

Normalfall: keine Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht

Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung ist grundsätzlich von einer Überschusserzielungsabsicht auszugehen. Dies gilt auch bei der Vermietung an Angehörige sowie bei einer ausschließlich zur Vermietung (auch in Eigenregie) bereitgehaltenen Ferienwohnung. Jedoch gelten Ausnahmen von diesem Grundsatz, wenn besondere Umstände gegen das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht sprechen. Die Überschusserzielungsabsicht ist insbesondere ausnahmsweise zu prüfen

  • bei ausschließlich vermieteten Ferienwohnungen, wenn die Vermietungszeit die ortsübliche Vermietungszeit um mindestens 25 % unterschreitet,

  • bei befristeter Vermietung eines Gebäudes im Anschluss an die Herstellung oder Anschaffung,

  • bei V...

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