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BBK Nr. 24 vom Fach 16 Gr. E

Erzeugnisse

I. Allgemeines

Fertige Erzeugnisse sind in einem Fertigungsbetrieb die Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens (→  , deren Herstellung abgeschlossen ist und die verkaufs- und versandfertig sind.

Unfertige Erzeugnisse sind Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens eines Fertigungsunternehmens, deren Herstellung noch nicht abgeschlossen ist oder die noch nicht verkaufs- oder versandfertig sind.

Bei den Erzeugnissen ist daher zu unterscheiden, ob sie am Bilanzstichtag

  • auslieferungsfähig sind, dann rechnen sie zu den fertigen Erzeugnissen, oder

  • noch nicht auslieferungsfähig sind, dann sind es unfertige Erzeugnisse.

II. Fertige Erzeugnisse

1. Buchung und Inventur

Die fertigen Erzeugnisse der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahrs werden als Anfangsbestände auf der Sollseite des Kontos „Fertige Erzeugnisse” übernommen.

Am Schluss des Geschäftsjahrs werden die Bestände an fertigen Erzeugnissen durch Inventur ermittelt und mit den Herstellungskosten oder dem niedrigeren Wert (→  bzw. Teilwert (→  bewertet. Grundsätzlich sind die Erzeugnisse einzeln aufzunehmen und z...

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