Neufestsetzung von Kindergeld nach Erlass eines bestandskräftig gewordenen Kindergeldaufhebungsbescheides
Leitsatz
Nach Bestandskraft eines Kindergeldaufhebungsbescheids rechtfertigt eine geänderte BFH-Rechtsprechung, die dazu führt, dass
der Aufhebungsbescheid materiell rechtwidrig ist, weder eine Änderung des Aufhebungsbescheides nach § 173 Abs. 1 AO noch nach
§ 70 Abs. 4 EStG oder § 70 Abs. 2 und 3 EStG, wenn der Familienkasse die für die Kindergeldfestsetzung maßgebenden Tatsachen
bereits bekannt waren und es sich nicht um eine Prognoseentscheidung hinsichtlich der Einkünfte und Bezüge des Kindes gehandelt
hat.
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