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FG München Urteil v. - 9 K 1684/07

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 70 Abs. 4, EStG § 70 Abs. 2, EStG § 70 Abs. 3

Neufestsetzung von Kindergeld nach Erlass eines bestandskräftig gewordenen Kindergeldaufhebungsbescheides

Leitsatz

Nach Bestandskraft eines Kindergeldaufhebungsbescheids rechtfertigt eine geänderte BFH-Rechtsprechung, die dazu führt, dass der Aufhebungsbescheid materiell rechtwidrig ist, weder eine Änderung des Aufhebungsbescheides nach § 173 Abs. 1 AO noch nach § 70 Abs. 4 EStG oder § 70 Abs. 2 und 3 EStG, wenn der Familienkasse die für die Kindergeldfestsetzung maßgebenden Tatsachen bereits bekannt waren und es sich nicht um eine Prognoseentscheidung hinsichtlich der Einkünfte und Bezüge des Kindes gehandelt hat.

Fundstelle(n):
MAAAC-64179

Preis:
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FG München, Urteil v. 19.09.2007 - 9 K 1684/07

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