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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 1174/06 VTa, Z, EU

Gesetze: ZK Art. 202, ZK Art. 213 , TabStG § 21, UStG § 21 Abs. 2, GG Art. 10, StPO § 100a Nr. 2, AO § 374

Verwertungsverbot mittelbarer Erkenntnisse aus unzulässiger Telefonüberwachung wegen Steuerhehlerei

Leitsatz

  1. Mittelbare Erkenntnisse, die auf einer unzulässigen Telefonüberwachung wegen Steuerhehlerei beruhen, dürfen bei der Festsetzung von Einfuhrabgaben auf geschmuggelte Zigaretten nicht verwertet werden.

  2. Unter dieses Verwertungsverbot fallen auch Niederschriften über Vernehmungen, bei denen die Beschuldigten auf Vorhalt der Gesprächsaufzeichnungen zur Sache ausgesagt haben.

  3. Eine Wiederholung der Aussagen vor dem Finanzgericht vermag den Mangel nicht zu beseitigen.

Fundstelle(n):
RAAAC-63632

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.07.2007 - 4 K 1174/06 VTa, Z, EU

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