Korrektur falscher Steuerfestsetzungen nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist
Leitsatz
§ 227 AO dient nicht dazu, falsche Steuerfestsetzungen, gegen die kein Rechtsmittel eingelegt worden ist, nach Ablauf der
Rechtsbehelfsfrist noch zu korrigieren.
Eine falsche Steuerfestsetzung kann nur dann zu einem Billigkeitserlass führen, wenn die Fehlerhaftigkeit offensichtlich
und eindeutig ist und es dem Stpfl. nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren.
Beruht eine Steuerfestsetzung auf einem rechtskräftigen FG-Urteil, kann eine Korrektur der Steuerfestsetzung im Wege der
sachlichen Billigkeit nicht vorgenommen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAC-63630
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 26.04.2006 - 3 K 337/05
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