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BBEV Nr. 12 vom Seite 402

Medienfonds

Haftung der Kreditwirtschaft für empfohlene Anlagen auch in Altfällen

von Jens Graf, Düsseldorf

Presseberichten zufolge zahlten zwischen 1998 und 2005 mehr als 100.000 Anleger rund 5,5 Mrd. € in leasingähnliche Filmfonds ein. Hinzu komme ein Teil der rund 160.000 Anleger, die sich in jener Zeit mit insgesamt 8,7 Mrd. € an unternehmerischen Medienfonds beteiligten. Zwei Beschlüsse des Finanzgerichts München stellen die bisher übliche steuerliche Behandlung dieser Anlageformen in Frage. Der folgende Beitrag informiert Sie über zivilrechtliche Konsequenzen.

I. Hintergrund

Das Finanzgericht München hat mit zwei Beschlüssen v. - 8 V 1835/07 und 8 V 1834/07 NWB FAAAC-62249 für Unruhe in der Filmfondsbranche gesorgt. Nach den Grundsätzen zur Bilanzierung sog. schwebender Geschäfte vertritt es die Auffassung, bilanzierende Filmfondsgesellschaften seien verpflichtet, geleistete Zahlungen an Produktionsdienstleister bis zur Lieferung des fertigen Films wie eine Anzahlung zu behandeln, also durch einen Aktivposten zu neutralisieren. Das gelte auch im Falle der Herstellung immaterieller Wirtschaftsgüter.

Auch seien Filme nicht dem Anlage- sondern dem Umlaufvermögen der Fondsgesellschaften zuzuordnen, mit der Folge, dass das für immaterielle Wirtschaftsgüter geltende Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG nicht gelte. D...

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