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BBEV Nr. 12 vom Seite 385

Erb(schaftsteuer)recht im Verhältnis Deutschland – Italien

Unterschiede, Gemeinsamkeiten – und die Gefahr der Doppelbesteuerung

von Christina Chlepas, Nürnberg

Zwischen Deutschland und Italien bestehen enge Wirtschaftsbeziehungen. Aber auch im privaten Bereich genießen viele Deutsche das italienische „Dolce Vita” und haben vor Ort Immobilieneigentum erworben. Viele übersehen hierbei allerdings, dass sich das italienische Recht vom deutschen wesentlich unterscheidet. Darüber hinaus werden die steuerlichen Folgen einer Übertragung im Wege der Schenkung oder Erbfolge oftmals übersehen. Der folgende Beitrag erläutert daher wesentliche Einzelheiten.

I. Zivilrecht

1. Erbrecht

Das Internationale Privatrecht (IPR) regelt, welches Recht auf einen Sachverhalt Anwendung findet. Hierbei ist zu beachten, dass es das IPR nicht gibt. Zwar bestehen auf einigen Gebieten bi- oder multilaterale Abkommen, im Wesentlichen bestimmt sich das anwendbare Recht jedoch aufgrund des jeweiligen nationalen IPR der beteiligten Staaten. Bilaterale Staatsverträge zwischen Italien und Deutschland bestehen auf dem Gebiet des Erbrechts nicht.

a) Deutschland

Gem. Art. 25 EGBGB unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staats, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte. Bei Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten ist gem. Art. 5 EGBGB auf die Staatsangehörigkeit des Staat...

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