IFRS 8 36B

Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens

36B

Durch IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (in der 2009 überarbeiteten Fassung) wurde Paragraph 34 für am oder nach dem beginnende Geschäftsjahre geändert. Wendet ein Unternehmen IAS 24 (in der 2009 überarbeiteten Fassung) auf ein früheres Geschäftsjahr an, so hat es auch die Änderungen an Paragraph 34 auf dieses frühere Geschäftsjahr anzuwenden.

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IAAAD-01102