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BFH 20.06.2007 X R 2/06, StuB 22/2007 S. 870

Einkommensteuer | Ablösung einer Rentenverpflichtung aufgrund eines Schenkungsversprechens von Todes wegen

(1) Sind aufgrund eines Schenkungsversprechens von Todes wegen (§ 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB) wiederkehrende Leistungen an einen vom Vermögensübergeber bestimmten Dritten zu erbringen, sind diese Leistungen erbrechtlichen Verpflichtungen gleichzustellen, deren Ablösung nicht zu steuerlich zu berücksichtigenden Anschaffungskosten führt. (2) Die Leistungen zur Ablösung einer freiwillig begründeten Rentenverpflichtung sind keine Veräußerungskosten (Bezug: § 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB; § 6 Abs. 3, § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 12 Nr. 2, § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG).

Praxishinweise: Eine Schenkung unter Auflage hat zur Folge, dass es beim Übertragenden zu keiner Aufdeckung der stillen Reserven kommt (Buchwertfortführung beim Erwerber) und S. 871dass es sich bei der übernommenen Rentenverpflichtung um eine private Versorgungsrente handelt. Der fehlende betrieb...

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