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OLG Köln 13.09.2007 8 U 19/07, NWB direkt 47/2007 S. 10

Steuerberater muss über Möglichkeit einer Anfechtung des Steuerbescheids belehren

Der Steuerberater ist verpflichtet, seinen Auftraggeber über die Möglichkeit einer Anfechtung des Steuerbescheids zu belehren, wenn sich die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Rechtsnorm durch das BVerfG abzeichnet. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein entsprechender Vorlagebeschluss des BFH an das BVerfG veröffentlicht wird. Eine solche Belehrung hätte jedenfalls binnen eines Jahrs und viereinhalb Monaten nach Veröffentlichung des Vorlagebeschlusses des BFH an das BVerfG in dem sog. Tipke-Verfahren (betr. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG (1997) erfolgen müssen (Fortsetzung von ; Abgrenzung zu ).

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