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NWB direkt Nr. 47 vom Seite 10

Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz

Steuerberater profitieren von Liberalisierung

Julius Remmen

Am hat der Bundesrat dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zugestimmt. Damit dürfen außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zukünftig auch von anderen Berufsgruppen angeboten werden, wenn diese als Nebenleistungen zu deren Berufs- und Tätigkeitsbild gehören. Da die steuerberatende Tätigkeit vertiefte Rechtskenntnisse nicht nur im Steuerrecht, sondern auch im Handels- und Gesellschaftsrecht erfordert, werden insbesondere Steuerberater von den Liberalisierungsvorschriften profitieren. Entgegen der ursprünglichen Absicht hat der Gesetzgeber keinen Gebrauch davon gemacht, die berufliche Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Angehörigen anderer Berufe neu zu regeln. Dies bleibt einer separaten Gesetzesnovelle der Bundesrechtsanwaltsordnung vorbehalten. Das Rechtsdienstleistungsgesetz soll zum in Kraft treten.

Rechtsdienstleistung

Nach § 2 Abs. 1 RDG ist Rechtsdienstleistung jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Die Definition ist sehr weit gefasst und dürfte jeglichen Rechtsrat einschließen. Ursprünglich wollte der Gesetzgeber den Begriff der Rechtsdienstleistung von einer Tätigkeit, die eine „vertiefte” oder „besondere rechtliche Prüfung” erfordert, abhängig machen und da...

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