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LG Heilbronn 14.09.2006 2 O 210/06, NWB 47/2007 S. 365

Vertragsrecht | Zusicherung der Pkw-Steuerklasse durch Angabe der Euronorm

Die Angabe „Euro 3/51” zur Abgasnorm/Schüsselnummer in einem Verkaufsprospekt beinhaltet weder eine Zusicherung noch eine Festlegung darüber, dass ein Pkw in eine bestimmte Steuerklasse eingeordnet wird, sondern besagt lediglich, das dieser Pkw die Grenzwerte einer bestimmten Schadstoffklasse einhält. Die Schadstoffklasse stellt nämlich insoweit nur ein Kriterium für die steuerliche Einordnung dar, deren Bemessung von weiteren Kriterien abhängt. Eine Verkehrssitte, dass von der Schadstoffklasse zwingend auf die steuerliche Eingruppierung geschlossen werden kann, existiert nicht (LG Heilbronn, Urteil v. - 2 O 210/06, DAR 2007 S. 523).

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