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NWB Nr. 47 vom Seite 4148

Offenlegung von Jahresabschlüssen: Der Jahreswechsel naht!

Der bevorstehende Jahreswechsel ist ein wichtiges Datum für Unternehmen, die ihre Unternehmensdaten veröffentlichen müssen. Bis spätestens zum müssen sie ihre Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen (vgl. Rüntz, NWB F. 18 S. 883 und 901). Zum wurde unter www.unternehmensregister.de ein elektronisches Unternehmensregister eingerichtet.

Bei Verstößen gegen die Publizitätspflicht drohen seit dem spürbare Sanktionen. Wenn die Unterlagen nicht rechtzeitig oder unvollständig beim elektronischen Bundesanzeiger eingehen, leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Für Verstöße drohen Ordnungsgelder von 2 500 bis 25 000 €. Das Ordnungsgeld kann sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen ihre gesetzlichen Vertreter und notfalls auch mehrfach festgesetzt werden.

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