Oberfinanzdirektion Koblenz - S 7303b A - St 44 5

Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei unternehmerisch genutzten Fahrzeugen ab

Abschluss der ruhenden Verfahren für den Zeitraum der Anschaffung zwischen dem und dem

Bezug:

Der entschieden. Das Urteil wird in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht.

In seinem Leitsatz hat der BFH wie folgt ausgeführt:

„Hat ein Unternehmer im Jahr 2000 die ihm bei der Anschaffung eines sowohl betrieblich als auch privat genutzten PKW in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gemäß der damals geltenden Vorschrift des § 15 Abs. 1b UStG (nur) in Höhe von 50 v.H. als Vorsteuer abgezogen und macht er im Jahr 2003 einen Teil der ursprünglich nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge gemäß § 15a UStG nachträglich geltend, muss er die in diesem Jahr erfolgte private Verwendung des PKW versteuern.”

Das ist daher uneingeschränkt anzuwenden.

Offene Fälle, die aufgrund der Bezugsverfügung ruhten, sind jetzt abschließend zu entscheiden.

Oberfinanzdirektion Koblenz v. - S 7303b A - St 44 5

Fundstelle(n):
HAAAC-62902