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FG München Urteil v. - 5 K 1161/07

Gesetze: EStG § 70 Abs. 4, EStG § 32 Abs. 4 S. 2, AO § 37 Abs. 2, BGB § 818 Abs. 3

Kindergeld und ALG II-Leistungen

Wegfall der Bereicherung

Leitsatz

Bei den ALG II-Leistungen handelt es sich um Bezüge i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG. Der Umstand, dass im Fall der Nichtgewährung von Kindergeld Sozialhilfe gewährt worden wäre, die keinem Rückforderungsanspruch unterlegen hätte, berührt die Rechtmäßigkeit des Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides nicht. § 818 Abs. 3 BGB ist im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Erstattungs- bzw. Rückforderungsanspruchs nicht anwendbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
YAAAC-62837

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 20.09.2007 - 5 K 1161/07

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