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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 107/03 EFG 2007 S. 1906 Nr. 23

Gesetze: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, ZVG § 20 Abs. 1, ZVG § 146 Abs. 1, ZVG § 150 Abs. 2, ZVG § 152

Beendigung einer unsatzsteuerechtlichen Organschaft im Falle der Anordnung der Zwangsverwaltung eines Grundstücks

Leitsatz

Übt ein Organträger neben der Verpachtung eines Grundstücks an die Organgesellschaft keine weitere Tätigkeit aus, wird mit der Anordnung der Zwangsverwaltung und der Zwangsversteigerung hinsichtlich des verpachteten Grundstücks die umsatzsteuerrechtliche Organschaft beendet. Da der Organträger bezüglich des der Zwangsverwaltung unterliegenden Grundbesitzes nicht mehr in der Lage ist, unternehmerische Entscheidungen zu treffen, ist die organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmer des Organträgers dann jedenfalls nicht mehr gegeben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 762 Nr. 12
EFG 2007 S. 1906 Nr. 23
KÖSDI 2008 S. 15857 Nr. 1
EAAAC-62835

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.07.2007 - 3 K 107/03

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