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FG Münster Urteil v. - 14 K 5023/06 E EFG 2007 S. 1926 Nr. 24

Gesetze: AO § 173 Abs 1 Nr 2, AO § 174 Abs 1 bis 4, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 175 Abs 2 S 2, EStG § 32 Abs 6

Abgabenordnung

Änderung eines bestandskräftigen ESt-Bescheides wegen rückwirkender Gewährung von Kindergeld

Leitsatz

Wird einem Steuerpflichtigen rückwirkend für ein Kind Kindergeld gewährt, kann in einem bereits bestandskräftigen Einommensteuerbescheid kein Kinderfreibetrag mehr berücksichtigt werden. Insbesondere kann eine nach dem erfolgte Erteilung und Vorlage eines Kindergeldbescheides gemäß § 175 Abs. 2 S. 2 AO nicht als rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO angehen werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 242 Nr. 4
EFG 2007 S. 1926 Nr. 24
SJ 2008 S. 12 Nr. 6
QAAAC-62831

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FG Münster, Urteil v. 11.09.2007 - 14 K 5023/06 E

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