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IWB Nr. 21 vom Seite 1155 Fach 10 International Gr. 2 Seite 2000

Internationaler Informationsaustausch und internationale Zusammenarbeit im Steuerstrafverfahren

Dr. Helmut Graf und und Michael Bisle

Das Steuerstrafrecht wird – wie das gesamte Steuerrecht – immer internationaler. Beispielhaft seien hier nur der sich innerhalb Europas stetig ausweitende Umsatzsteuerbetrug in Form sog. Karussell- und Streckengeschäfte (siehe hierzu z. B. Graf/Bisle, INF 2006, S. 222) oder die Gewinnverlagerung über Briefkastenfirmen in sog. Steueroasen genannt. Für die deutsche Steuerfahndung ergibt sich dabei das Problem, dass sie grundsätzlich weder im reinen Besteuerungs- noch im Steuerstrafverfahren Ermittlungen im Ausland durchführen darf, was sich letztendlich aus dem völkerrechtlichen Territorialitätsprinzip ergibt (Tipke/Kruse (Hrsg.), a. a. O., § 1 AO, Tz. 5 ff.). Umgekehrt dürfen ausländische Finanz- und Strafverfolgungsbehörden im Inland keine Ermittlungen vornehmen. Insofern sind die deutschen Behörden, sofern sie sich nicht auf die Ermittlungsmöglichkeiten zu Auslandssachverhalten im Inland beschränken möchten (vgl. hierzu insbesondere § 90 Abs. 2 und Abs. 3 AO, § 93 Abs. 7 AO, § 160 AO, § 162 Abs. 2 bis 4 AO), auf eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit angewiesen. Diese erfolgt regelmäßig im Rahmen der internationalen Amts- bzw. Rechtshilfe. Bei internationalen Steuerfahndungsfällen kommt neben der internationalen Z...

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