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OLG Stuttgart 18.10.2007 8 W 412/07, NWB 46/2007 S. 355

Handelsrecht | Eintragung der eingeschränkten Befreiung des Geschäftsführers vom Selbstkontrahierungsverbot in das Handelsregister

Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer GmbH ist im Handelsregister einzutragen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG). Auch die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB) stellt eine eintragungspflichtige Tatsache dar. Ob diese Befreiung generell erteilt wird oder ob sie sich auf bestimmte Arten von Geschäften der GmbH bzw. auf die Vertretung gegenüber bestimmten Dritten beschränkt, ist für die Eintragungspflicht unerheblich. Der Umfang der Vertretungsbefugnis wie der Befreiung vom Verbot des § 181 BGB muss sich dabei ohne Zuhilfenahme der Anmeldungsunterlagen und ohne Kenntnis sonstiger tatsächlicher Umstände aus dem Handelsregister selbst ergeben. Deshalb sind bei der Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot mit Beschränkung auf Geschäfte mit bestimmten Dritten diese bei der Anmeldung konkret zu benennen und einzutrage...

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