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Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
Auswirkungen der Rechtsprechung auf die Verwaltungspraxis
Seitdem der Gesetzgeber im Jahr 2001 § 35 EStG als Nachfolgevorschrift des § 32c EStG eingeführt hat, musste diese Regelung bereits mehrfach modifiziert werden. Zuletzt geschah dies im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008. Durch die Vorschrift soll jedoch auch weiterhin die Doppelbelastung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb mit Gewerbesteuer im Rahmen der Einkommensteuer kompensiert werden. Infolge der zahlreichen Gesetzesänderungen in § 35 EStG sowie aufgrund des Wegfalls der Regelung des § 2 Abs. 3 EStG a. F. zur Verlustausgleichsbeschränkung wurde auch das zu § 35 EStG veröffentlichte Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung häufiger angepasst. So wurde erst kürzlich wegen des das nach nur neun Monaten rückwirkend durch das ersetzt. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich – auch anhand von Fallbeispielen – mit den Auswirkungen der vorgenannten BFH-Entscheidung auf die zukünftige Verwaltungspraxis und gibt einen Überblick über die beschlossenen und geplanten Gesetzesänderungen in § 35 EStG ab 2008. Abschließend wird noch auf die beim BFH anhängigen Rechtsfragen zum § 35 EStG eingegangen.