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BFH 11.7.2007 I R 104/05, IWB 21/2007 S. 1220

Einkommensteuer | Ansparabschreibung (§ 7g Abs. 3 EStG) – Investitionsabsicht bei beabsichtigter wesentlicher Betriebserweiterung; Begünstigung von Investitionen im Ausland?

▶ Urteil: Wären die im Rahmen der Ansparabschreibung geltend gemachten Investitionsgüter objektiv nur im Fall einer wesentlichen Betriebserweiterung verwendbar, kann von einer voraussichtlichen Anschaffung i. S. von § 7g Abs. 3 EStG nur ausgegangen werden, wenn die Investitionsgüter verbindlich bestellt worden sind.

▶ Hinweis: Streitig war die Berücksichtigung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG im Bereich des Sonderbetriebsvermögens im Rahmen einer atypisch stillen Beteiligung an einem ausländischen Betrieb. Nach § 7g Abs. 3 bis 5 EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung können Steuerpflichtige, die den Gewinn durch Bestandsvergleich ermitteln, für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens eine den Gewinn mindernde Rücklage bilden. Der Steuerpflichtige ist zwar ni...

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