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IWB 21/2007 S. 1224

Weißrussland | neue Zollbedingungen des Waren-Transitverkehrs

Am 1.7.2007 trat ein neuer Erlass von Präsident Lukaschenko über die Zollbedingungen des Waren-Transitverkehrs in Kraft, gleichzeitig wurde der Erlass vom 20.3.2006 außer Kraft gesetzt. Grundlage für die Zollkontrolle ist ein Warendokument, das zwecks Identifikation der Ware Angaben über Namen, Menge, Anzahl der Verpackungseinheiten und Bruttogewicht enthält. (Andere Angaben haben nur begleitenden Informationscharakter und unterliegen keiner Zollkontrolle.) Eine tiefergehende Zollkontrolle erfolgt nur, wenn sich bei der Sichtkontrolle Abweichungen ergeben oder bei dem Zollorgan Informationen über Gesetzesverstöße vorliegen. Bei einer Abweichung bezüglich der begleitenden, informativen Angaben ist das Vorweisen zusätzlich erklärender Dokumente notwendig. Können diese nicht vorgelegt werden,...

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