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FG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss v. - 3 V 27/07

Gesetze: FGO § 69 ZK Art. 202 ZK Art. 244 EWGRL 2913/92 Art. 202 EWGRL 2913/92 Art. 244 TabStG§ 12 TabStG§ 19 TabStG § 20

LKW-Fahrer als Schuldner der Tabaksteuer bei Unkenntnis über die Schmuggelware im Fahrzeug

Leitsatz

Verbringer im Sinne des § 19 TabStG ist nur derjenige, der weiß, dass er steuerpflichtige Waren in das Steuergebiet einführt. Daher ist ernstlich zweifelhaft, ob der Fahrer eines LKW, in dessen Ladung Zigaretten versteckt waren, als Schuldner der Tabaksteuer in Anspruch genommen werden kann, wenn er von der Schmuggelware weder wusste noch wissen konnte.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAC-62292

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 24.05.2007 - 3 V 27/07

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