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StuB Nr. 21 vom Seite 793

Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 beschlossen

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Am hat der Bundesrat beschlossen, den UStR 2008 zuzustimmen, jedoch nach Maßgabe der Änderung, eine Richtlinienpassage zur Steuerfreiheit von Kreditvermittlungen anzupassen (BR-Drucks. 430/07 [Beschluss]). Das Bundeskabinett hatte in seiner Sitzung am gegen diese „Maßgabe” des Bundesrates keine Einwendungen; damit sind die UStR 2008 verabschiedet.

Bei den UStR handelt es sich um eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift, an deren Regelungen die Finanzverwaltung – nicht jedoch Stpfl. und Finanzgerichte – zwingend gebunden ist.

Die UStR werden nicht in jedem Jahr oder für jeden Besteuerungszeitraum neu gefasst, sondern üblicherweise alle drei Jahre. Die UStR 2008 berücksichtigen neben den zahlreichen gesetzlichen Änderungen die seit den UStR 2005 veröffentlichte Rechtsprechung des EuGH, die höchstrichterliche Rechtsprechung insbesondere des BFH sowie die in diesem Zeitraum ergangenen Verwaltungsanweisungen. Sie erläutern die umsatzsteuerliche Rechtslage aus Sicht der Finanzverwaltung grundsätzlich zum .

Allerdings wurden die vorgesehenen Änderungen des UStG durch das Jahressteuergesetz 2008, dem der Bundesrat voraussichtlich erst zum Jahresende 2007 zustimmen wird, nicht berücksichtigt. Das Gleiche gilt f...

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