Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 11 vom Seite 5

Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung einer unverheirateten Frau

Abkehr des BFH von seiner bisherigen Rechtsprechung

Dr. Alois Th. Nacke

Hatte der BFH bisher Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) nur bei verheirateten Frauen als außergewöhnliche Belastung anerkannt und dies ausdrücklich bei unverheirateten Frauen nicht anerkannt, selbst wenn sie in einer festen Partnerschaft lebte, werden die Aufwendungen vom BFH nunmehr auch bei unverheirateten Frauen anerkannt. Als Begründung führt der BFH an, dass die Empfängnisunfähigkeit einer Frau unabhängig von ihrem Familienstand eine Krankheit sei.

In-vitro-Fertilisation bei unverheirateten Frauen im Sozial- und Steuerrecht

Der Entscheidung lag der Fall zugrunde, dass eine seit zwölf Jahren in einer nichtehelichen Partnerschaft lebende Frau im Jahr 1999 fast 24 000 DM für Maßnahmen zur Sterilitätsbehandlung durch sog. In-vitro-Fertilisation - IVF aufgewendet hat. Die Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten ab. Nach einer Vorschrift des SGB V können Aufwendungen nur bei miteinander verheirateten Personen von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Die Verfahren gegen die Krankenkasse blieben erfolglos.

Das BVerfG erklärte im Jahr 2007 die Vorschrift im SGB V für verfassungsgemäß.

Das Finanzamt lehnte die Anerkennung der Aufwendungen, die ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen