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BBEV Reihe zur Testamentsvollstreckung – 1. Teil
Modernes Mittel zur Vermögensnachfolgegestaltung und neues Geschäftsfeld für Steuerberater
Die Testamentsvollstreckung durch Steuerberater rückt immer mehr in den Fokus. So berichtete beispielsweise der Westdeutsche Rundfunk in seiner Sendung v. vom „Berufsbild Zertifizierter Testamentsvollstrecker” (vgl. www.wdr.de/radio/wdr2/rhein_und_weser/395944.phtml). Die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e. V. in Bonn (www.agt-ev.de) vertritt darüber hinaus seit zehn Jahren die berufsständischen Interessen der geschäftsmäßigen Testamentsvollstrecker. Am findet nun der 1. Deutsche Testamentsvollstreckertag statt. In der Tat handelt es sich um eine „lukrative Tätigkeit” (vgl. Klümpen-Neusel, ErbBstg 2006 S. 232). Gründe genug, dieses Thema im Rahmen einer BBEV Reihe näher zu untersuchen.
I. Grundlagen und Hintergründe
1. Testamentsvollstreckung als erbrechtliches Gestaltungsmittel
Der vom Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung bestimmte Testamentsvollstrecker (§§ 2197 ff. BGB) hat dessen Anordnungen zur Ausführung zu bringen (§ 2203 BGB). Dabei kann der Erblasser einen oder, etwa in umfangreichen Erbsachen, auch mehrere Testamentsvollstrecker ernennen. Es handelt sich stets, d. h. auch bei einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testa...