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FG München Urteil v. - 15 K 422/06 EFG 2007 S. 1843 Nr. 23

Gesetze: AO § 160 EWR-Abkommen Art. 31 EWR-Abkommen Art. 34 EWR-Abkommen Art. 40 EG Art. 43EG Art. 48AStG § 16AO § 42AO § 118

§ 160 AO ist nicht europarechtswidrig

Anfechtbarkeit eines Benennungsverlangens des FA

Leitsatz

1. Das EWR-abkommensrechtlich geschützte Recht auf freie Niederlassung ist durch eine auf § 160 AO gestützte Versagung des Betriebsausgabenabzugs für Zahlungen an eine liechtensteinische Stiftung ohne eigenen Geschäftsbetrieb aufgrund fehlender Offenlegung der rechtlichen und wirtschaftlichen Beteiligungsverhältnisse und der tatsächlichen Zahlungszuflüsse nicht verletzt.

2. Das Benennungsverlangen des FA gem. § 160 AO ist selbst kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt i.S. des § 118 AO, sondern nur eine Vorbereitungshandlung zum Erlass eines Verwaltungsakts (Anschluss an BFH-Rechtsprechung).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 244 Nr. 4
EFG 2007 S. 1843 Nr. 23
IStR 2008 S. 191 Nr. 5
IWB-Kurznachricht Nr. 1/2008 S. 9
AAAAC-61847

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FG München, Urteil v. 26.07.2007 - 15 K 422/06

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