1. Das EWR-abkommensrechtlich geschützte Recht auf freie Niederlassung ist durch eine auf § 160 AO gestützte Versagung des
Betriebsausgabenabzugs für Zahlungen an eine liechtensteinische Stiftung ohne eigenen Geschäftsbetrieb aufgrund fehlender
Offenlegung der rechtlichen und wirtschaftlichen Beteiligungsverhältnisse und der tatsächlichen Zahlungszuflüsse nicht verletzt.
2. Das Benennungsverlangen des FA gem. § 160 AO ist selbst kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt i.S. des § 118 AO,
sondern nur eine Vorbereitungshandlung zum Erlass eines Verwaltungsakts (Anschluss an BFH-Rechtsprechung).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 244 Nr. 4 EFG 2007 S. 1843 Nr. 23 IStR 2008 S. 191 Nr. 5 IWB-Kurznachricht Nr. 1/2008 S. 9 AAAAC-61847
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