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BSG 09.10.2007 B 5b/8 KN 1/06 KR R, NWB 44/2007 S. 342

Krankenversicherung | Anrechenbare Einkünfte des Mitversicherten in der Familienversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind der Ehegatte und die Kinder des Versicherten beitragsfrei mitversichert („Familienversicherung”). Allerdings dürfen sie kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße überschreitet (derzeit 350 €). Das BSG hat nun entschieden (Urteil v. 9. 10. 2007 - B 5b/8 KN 1/06 KR R), dass eine Abfindung, die der Arbeitgeber bei vorzeitiger Entlassung in einer Summe zahlt, die Familienversicherung in den Folgemonaten grundsätzlich nicht ausschließt. Der gesetzliche Ausschluss gelte nur, wenn der Familienangehörige ein regelmäßiges monatliches Einkommen über dem Grenzbetrag beziehe (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). Für eine Aufteilung der Abfindungssumme auf mehrere Monate gebe es keine gesetzliche Grundlage; auch eine Vereinbarung der Spitzenv...

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