OFD Frankfurt am Main - S 2171b A - 4 - St 210

Teilwertabschreibung auf Deponiegrundstücke nach erfolgter Ablagerung

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt für die steuerbilanzielle Behandlung bei Deponiegrundstücken nach erfolgter Ablagerung Folgendes:

Die Nutzung eines Deponiegrundstücks durch Verfüllung stellt kein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut dar (, BStBl 2003 II, S. 878). Absetzungen für Abnutzung (§ 7 Abs. 1 EStG) oder für Substanzverringerung (§ 7 Abs. 6 EStG) sind daher unzulässig.

Entsorgungsunternehmen können jedoch Teilwertabschreibungen für Deponiegrundstücke entsprechend dem Grad der Verfüllung vornehmen, da der Grad der Verfüllung ein Indiz für eine Wertminderung des Grundstücks darstellt. Denn ein gedachter Erwerber würde für ein teilweise verfülltes Grundstück einen – entsprechend dem Verfüllvolumen – niedrigeren Preis zahlen.

Wertuntergrenze für die Teilwertabschreibung ist der Wert des rekultivierten Grundstücks.

OFD Frankfurt am Main v. - S 2171b A - 4 - St 210

Fundstelle(n):
JAAAC-61575